Rauch- und RWA Fenster
Rauchabzug im Notfall und komfortable Lüftung im alltäglichen Gebrauch
Die richtige Lösung für jede Anforderung
Die Landesbauordnungen und die ergänzenden Verordnungen und Richtlinien, wie Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung, Schulbaurichtlinie usw., enthalten teilweise unterschiedliche Anforderungen an den Rauch- und Wärmeabzug (RWA). Zum Beispiel wird in "innen liegenden, notwendigen Treppenräumen" in den meisten Bundesländern nur eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien (geometrischen) Querschnitt von 1 m² an oberster Stelle des Treppenraumes gefordert, die vom Eingangsgeschoss und obersten Treppenabsatz zu öffnen sein muss.
In der Industriebaurichtlinie werden unter bestimmten Bedingungen RWA-Anlagen mit Anforderungen an den aerodynamischen Rauchabzugsquerschnitt gefordert. Die örtlichen obersten Bauaufsichtsbehörden können ergänzende Vorschriften erlassen. Es ist daher ratsam, sich noch in der Planungsphase mit der örtlichen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Aus Sicherheitsgründen sollte die Installation nur von zugelassenen Fachbetrieben unter Einhaltung der einschlägigen TÜV-, DIN-, VDE- und VDI-Vorschriften erfolgen.
Quelle: www.velux.de
Rauchabzugsfenster
Einsatzempfehlung:
- Für innen liegende notwendige Treppenräume.
- Für Treppenhäuser ist in den meisten Bundesländern an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien geometrischen Querschnitt von mindestens 1 m² erforderlich.
Quelle: www.velux.de
Links
Rauch- und Wärmeabzugsfenster
RWA
Einsatzempfehlung:
- Z. B. Lagerhallen, Versammlungsstätten.
- Für Bauvorhaben, in denen eine aerodynamische Öffnungsfläche gefordert wird.
Quelle: www.velux.de